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Verhinderungspflege beantragen

Verhinderungspflege bis 2418 €

Wenn die private Pflegeperson verhindert ist, etwa in Urlaubfährt oder krank ist, übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten für eine Ersatzpflege. Dies nennt man Verhinderungspflege. Die Verhinderungspflege kann durch einen ambulanten Pflegedienst, durch Einzelpflegekräfte, ehrenamtlich Pflegende oder nahe Angehörige erfolgen. Pro Kalenderjahr ist eine Verhinderungspflege von bis zu sechs Wochen möglich. Zudem können bis zu 50 Prozent des Leistungsbetrags für eine Kurzzeitpflege (bis zu 806 Euro) zusätzlich für die Verhinderungspflege beansprucht werden. Der für die Verhinderungspflege in Anspruch genommene Erhöhungsbetrag wird auf den Leistungsbetrag für eine Kurzzeitpflege angerechnet. Die Hälfte des bisher bezogenen Pflegegeldes wird während der Verhinderungspflege für bis zu sechs Wochen im Jahr fortgewährt.


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Tabelle Verhinderungspflege

PflegebedürftigkeitLeistungen bei Verhinderungspflege
Pflegegrad 1
Pflegegrad 2 – 51.612 bis 2418 Euro für bis zu 6 Wochen

Kurzzeitpflege

Ist jemand nur für eine begrenzte Zeit auf vollstationäre Pflege angewiesen, etwa während einer Krisensituation bei häuslicher Pflege oder im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt, so kommt eine Kurzzeitpflege in einer stationären Kurzzeitpflegeeinrichtung in Betracht. . Es besteht ein Anspruch auf acht Wochen Kurzzeitpflege. Der noch nicht verbrauchte Leistungsbetrag für Verhinderungspflege kann auch für Leistungen der Kurzzeitpflege eingesetzt werden kann. Auf diese Weise kann der Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege u. U. verdoppelt werden. Auch die Zeit für die Inanspruchnahme Kurzzeitpflege kann so maximal von vier auf bis zu acht Wochen erweitert werden. Der für die Kurzzeitpflege in Anspruch genommene Erhöhungsbetrag wird allerdings auf den Leistungsbetrag für eine Verhinderungspflege angerechnet Das hälftige Pflegegeld bei Inanspruchnahme einer Kurzzeitpflege kann bis zu acht Wochen im Jahr in Anspruch genommen werden.

Tabelle Kurzzeitpflege

PflegebedürftigkeitLeistungen bei Kurzzeitpflege
Pflegegrad 1Bis zu 125 Euro einsetzbarer Entlastungsbetrag
Pflegegrade 2 – 51.612 Euro für die Kosten der Kurzzeitpflege von bis zu acht Wochen

Pflegeberatung Duisburg

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Hier finden Sie für Ihre Pflegesituation Orientierung, Information, Vermittlungen, Organisationen und Hilfestellung. Zudem können Sie Betreuungsangebote, Pflegedienste und Hilfsangebote bei Ihnen vor Ort finden. Dieses Angebot stellt Ihnen Compass private Pflegeberatung zur Verfügung.

Die Özer Beratungszentren – gut beraten an 2 Standorten in Duisburg und Dinslaken

Die kostenlose Beratung kann zu den offenen Beratungszeiten oder als vorab vereinbarter Termin wahrgenommen werden. Wenn notwendig kommen die Beraterinnen auch ins Haus. Viele sehr unterschiedliche Anliegen sind es, die die Menschen in die Beratungszentren führen:

  • Behördliche Angelegenheiten und Hilfe bei Anträgen
  • Häusliche Pflege und Unterstützung
  • Begleitung bei der Begutachtung zur Pflegeeinstufung
  • Hauswirtschaftliche Dienste
  • Betreuungsrecht, Vorsorgevollmacht
  • Beratung bei schwierigen Lebenssituationen
  • Wohnen im Alter
  • Beratung bei Hilfsmittel / Pflegehilfsmittel

Pflegeleistungen

Um die individuelle Pflege zu sichern, gibt es verschiedene Leistungen, die Pflegebedürftige in Anspruch nehmen können. Dabei ist entscheidend, ob sie ambulant oder stationär versorgt werden.